Das Jahr 2025 bringt bedeutende Veränderungen für private Photovoltaik-Betreiber in Deutschland. Ab Februar 2025 entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, und neue Anlagen müssen zusätzliche technische Anforderungen erfüllen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und Anreize für intelligentere Solarstromanlagen zu schaffen.
Die EEG-Novelle 2025 betrifft sowohl bestehende als auch neue Anlagen unterschiedlich stark. Während Bestandsanlagen weitgehend geschützt bleiben, müssen Neuanlagen mit veränderten Vergütungsstrukturen und erweiterten Steuerungsanforderungen rechnen. Besonders relevant sind dabei Smart Meter-Pflichten und neue Regelungen zur Eigenvermarktung.
Private Betreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Anlagen optimal an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen bieten jedoch auch Chancen durch verbesserte Eigenverbrauchsoptionen und innovative Speicherlösungen. Entscheidend wird die richtige Planung und Ausstattung der Anlagen sein.
EEG 2025: Die wichtigsten Neuerungen für private Betreiber
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz bringt ab 2025 weitreichende Änderungen für Privatpersonen mit sich, die ihre bisherigen Geschäftsmodelle grundlegend verändern werden. Die Einspeisevergütung wird bei negativen Strompreisen gestrichen und neue Steuerungsanforderungen treten in Kraft.
Überblick über das neue EEG 2025
Das EEG 2025 führt zentrale Reformen ein, die den Fokus auf Eigenverbrauch und Netzstabilität legen. Private Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen erhalten bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr.
Die Direktvermarktungspflicht sinkt von 100 kW auf 25 kW Anlagenleistung. Anlagen zwischen 2 und 25 kW dürfen ohne Smart-Meter-Gateway nur noch 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.
Wichtige Neuerungen im Überblick:
- Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
- Verschärfte Steuerungsanforderungen für Solaranlagen
- Günstigere Smart Meter unter 100 Euro
- Entfall von Netzentgelten für Batteriespeicher
Die aktuellen Vergütungssätze liegen bei 7,86 Cent/kWh für Teileinspeisung und 12,47 Cent/kWh für Volleinspeisung. Diese sinken halbjährlich um ein Prozent.
Zeitplan und Inkrafttreten der Änderungen
Die wichtigsten Änderungen treten ab Januar 2025 in Kraft und betreffen sowohl Neuanlagen als auch bestehende Anlagen. Weitere Regelungen folgen gestaffelt über das Jahr.
Zeitlicher Ablauf der Reformen:
- 1. Januar 2025: Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Preisen
- März 2025: Verschärfte Steuerungsanforderungen für Solaranlagen
- August 2025: Weitere Absenkung der Vergütungssätze um ein Prozent
Private Betreiber müssen sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Smart Meter werden günstiger und sollen die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz verbessern.
Die EnWG-Novelle 2025 ergänzt das EEG um weitere Regelungen zur Netzsteuerung und Direktvermarktung.
Bedeutung für die Energiewende
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und gleichzeitig die Netzstabilität gewährleisten. Private Betreiber werden stärker in die Systemverantwortung einbezogen.
Die Energiewende erfordert flexible und steuerbare Anlagen. Batteriespeicher und intelligente Verbrauchssteuerung gewinnen an Bedeutung für private Haushalte.
Zentrale Ziele der Reform:
- Stärkung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
- Entlastung der Stromnetze bei hoher Einspeisung
- Förderung von Speichertechnologien
- Marktgerechtere Vergütungsstrukturen
Die Integration von Smart Metern soll zur Stabilität des Stromnetzes beitragen. Private Betreiber müssen ihre Anlagen künftig flexibler betreiben und stärker auf Eigenverbrauch setzen.
Neue Einspeisevergütung 2025: Tarife und Regeln
Die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen wurden zum 1. August 2025 angepasst. Private Betreiber erhalten je nach Einspeiseart unterschiedliche Tarife, während sich die Vergütung halbjährlich reduziert.
Aktuelle Vergütungssätze für PV-Anlagen
Für neue Photovoltaikanlagen ab dem 1. August 2025 gelten reduzierte Einspeisevergütungen nach dem EEG 2025. Die Tarife sind nach Anlagengröße und Einspeiseart gestaffelt.
Vergütungssätze für Anlagen bis 10 kWp:
- Teileinspeisung: 7,86 Cent/kWh
- Volleinspeisung: 12,47 Cent/kWh
Vergütungssätze für Anlagen 10-40 kWp:
- Teileinspeisung: 7,52 Cent/kWh
- Volleinspeisung: 10,23 Cent/kWh
Die EEG-Vergütungssätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und 31. Januar 2026 in Betrieb gehen. Größere Anlagen über 40 kWp erhalten weitere abgestufte Tarife.
Unterschiede zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung
Die Einspeisevergütung 2025 unterscheidet klar zwischen zwei Betriebsarten. Diese Wahl beeinflusst die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage erheblich.
Teileinspeisung bedeutet, dass Betreiber den Solarstrom zunächst selbst verbrauchen. Nur überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte produzierte Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Betreiber erhalten dafür höhere Vergütungssätze als bei Teileinspeisung.
Die Einspeisevergütung für Volleinspeisung liegt deutlich über den Tarifen für Teileinspeisung. Der Unterschied beträgt etwa 4,6 Cent/kWh bei kleineren Anlagen bis 10 kWp.
Regelmäßige Absenkung der Vergütung
Die Einspeisevergütung wird kontinuierlich reduziert, um den technologischen Fortschritt und sinkende Anlagenkosten zu berücksichtigen. Diese Degression erfolgt in festen Zeitabständen.
Ab dem 1. Februar 2026 sinkt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen erneut um ein Prozent. Diese halbjährliche Absenkung setzt sich in den Folgejahren fort.
Absenkungsrhythmus:
- Alle 6 Monate: 1% Reduzierung
- Gilt nur für neue Anlagen
- Bestehende Anlagen behalten ihre ursprüngliche Vergütung
Betreiber sollten den Zeitpunkt der Inbetriebnahme strategisch planen. Jeder Monat Verzögerung kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage beeinträchtigen.
Auswirkungen negativer Strompreise
Negative Strompreise an der Strombörse beeinflussen die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Diese Marktmechanismen wirken sich direkt auf die Vergütung aus.
Bei negativen Strompreisen über vier aufeinanderfolgende Stunden erhalten Betreiber keine Einspeisevergütung. Diese Regelung gilt für alle Anlagen unabhängig von der Größe.
Wichtige Punkte zu negativen Strompreisen:
- Keine Vergütung bei längeren negativen Preisphasen
- Betrifft sowohl Teil- als auch Volleinspeisung
- Häufigkeit steigt mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikbetreiber werden durch diese Marktmechanismen komplexer. Moderne Anlagen sollten mit intelligenten Steuerungssystemen ausgestattet werden, um auf Strompreissignale zu reagieren.
Anforderungen und Pflichten für neue und bestehende PV-Anlagen
Das Solarspitzengesetz bringt ab 2025 zahlreiche Neuerungen für Betreiber von Solaranlagen mit sich. Neue PV-Anlagen ab 7 kWp müssen künftig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden, während Bestandsanlagen von den meisten Regelungen ausgenommen bleiben.
Unterschiede für Bestandsanlagen und Neuanlagen
Bestandsanlagen genießen weitgehenden Schutz vor den neuen Regelungen. Betreiber bestehender PV-Anlagen können freiwillig zu den neuen Bestimmungen wechseln und erhalten dabei eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh als Anreiz.
Neue Anlagen zwischen 2 und 100 kW unterliegen den verschärften Anforderungen. Diese müssen steuerbar sein oder ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Ohne entsprechende Steuertechnik dürfen neue Anlagen nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung entfällt nach dem erfolgreichen Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung.
Wichtige Unterscheidung:
- Bestandsanlagen: Keine Pflicht zur Nachrüstung
- Neuanlagen: Smart Meter ab 7 kW verpflichtend
- Balkonkraftwerk: Unter 2 kW meist von Regelungen ausgenommen
Leistungsgrenzen und Einspeisemanagement
Das Solarspitzengesetz führt neue Einspeisebegrenzungen ein. Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung müssen ihre Leistung auf 60 Prozent begrenzen, wenn sie noch nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind.
Anlagen zwischen 25 und 100 kW benötigen eine Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber und Direktvermarkter. Diese Anlagen müssen zusätzlich die 60-Prozent-Begrenzung einhalten, falls sie noch keine intelligente Messtechnik besitzen.
Die Einspeisebegrenzung bezieht sich auf die Leistung, nicht auf die jährliche Energiemenge. Nach Hochschulberechnungen führt dies bei typischen Einfamilienhäusern zu geringen Ertragsverlusten von unter 5 Prozent.
Leistungsgrenzen im Überblick:
| Anlagengröße | Ohne Smart Meter | Mit Smart Meter |
|---|---|---|
| Unter 25 kW | 60% Begrenzung | Keine Begrenzung |
| 25-100 kW | 60% + Fernsteuerung | Fernsteuerung |
Direktvermarktungspflicht ab 25 kW
Die ursprünglich geplante Direktvermarktungspflicht für kleinere Anlagen wurde zurückgenommen. Anlagen zwischen 25 und 100 kW können weiterhin freiwillig in die Direktvermarktung wechseln.
Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt künftig die EEG-Vergütung für alle neuen Anlagen. Betreiber von Solaranlagen stehen 2025 vor neuen Herausforderungen durch diese Regelung.
Die entfallene Förderzeit wird jedoch an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt. Dadurch entstehen Betreibern keine finanziellen Nachteile durch die Verschiebung der Vergütung.
Anlagen mit Batteriespeichern können von den negativen Strompreisen sogar profitieren, indem sie den Solarstrom zwischenspeichern statt einzuspeisen.
Meldepflicht im ZEREZ-Register
Alle PV-Anlagen müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht unverändert für neue und bestehende Anlagen.
Zusätzliche Meldepflichten entstehen durch das Solarspitzengesetz nicht direkt. Die Installation intelligenter Messsysteme wird vom jeweiligen Messstellenbetreiber koordiniert und gemeldet.
Betreiber müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Anlagendaten aktuell sind. Bei Änderungen der Anlagenkonfiguration oder des Betriebsmodus ist eine entsprechende Aktualisierung erforderlich.
Die Netzbetreiber erhalten erweiterte Befugnisse zur Steuerung und Überwachung der Anlagen. Dies erfolgt über die neuen intelligenten Messsysteme und Steuerungseinrichtungen.
Integration von Smart Metern und Messtechnik
Ab 2025 greifen neue Regelungen für intelligente Messsysteme, die besonders Betreiber von Photovoltaikanlagen betreffen. Die Smart-Meter-Pflicht beginnt bei Anlagen ab 7 kWp und bringt sowohl höhere Kosten als auch verbesserte Möglichkeiten für das Energiemanagement mit sich.
Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen
Private Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ab 2025 bei einer Anlagenleistung von 7 kWp oder mehr ein intelligentes Messsystem installieren. Diese Pflicht gilt sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen.
Die MsbG-Novelle 2025 hat den Rollout intelligenter Messsysteme grundlegend verändert. Betreiber kleinerer Anlagen unter 7 kWp können freiwillig auf Smart Meter wechseln.
Betroffene Anlagengrößen:
- Pflicht: Anlagen ab 7 kWp installierter Leistung
- Optional: Anlagen unter 7 kWp
- Verbrauchsmessung: Haushalte mit 6.000-100.000 kWh Jahresverbrauch
Das intelligente Messsystem ersetzt den herkömmlichen Stromzähler vollständig. Es ermöglicht die fernauslesbare Erfassung von Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen.
Kosten und Vorteile intelligenter Messsysteme
Die Preisobergrenzen für Smart Meter wurden für fast alle Einbaufallgruppen angehoben. Betreiber müssen mit höheren jährlichen Entgelten rechnen.
Kostenstruktur Smart Meter:
- PV-Anlagen 7-15 kWp: ca. 100-130 Euro/Jahr
- PV-Anlagen 15-30 kWp: ca. 130-200 Euro/Jahr
- Zusätzliche Steuerbox: 50-100 Euro/Jahr
Die Vorteile umfassen präzise Verbrauchsanalysen und optimierte Eigenverbrauchssteuerung. Betreiber können durch intelligentes Energiemanagement-System ihre Stromkosten reduzieren.
Smart Meter ermöglichen dynamische Stromtarife und verbesserte Netzintegration. Sie unterstützen die Direktvermarktung und schaffen Transparenz über Energieflüsse im Stromnetz.
Steuerbox und technische Anforderungen
Die Installation einer Steuerungseinrichtung wird zur Standardleistung bei PV-Anlagen. Diese Steuerbox ermöglicht die ferngesteuerte Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber.
Technische Komponenten:
- Gateway: Kommunikationsmodul für Datenübertragung
- Steuerbox: Regelung der Einspeiseleistung
- Moderne Messeinrichtung: Digitaler Stromzähler
Die Steuerbox muss eine Leistungsreduktion bis auf null Prozent ermöglichen. Sie kommuniziert über das intelligente Messsystem mit dem Stromnetz und dem Energiemanagement-System.
Betreiber müssen technische Schnittstellen für die Integration in bestehende Hausautomationssysteme berücksichtigen. Die Steuerungseinrichtung arbeitet bidirektional und kann sowohl Erzeugungs- als auch Verbrauchsdaten verarbeiten.
Stromspeicher, Eigenverbrauch und neue Förderungen
Das EEG 2025 bringt erhebliche Verbesserungen für Batteriespeicher mit sich und macht Batteriespeicher besonders attraktiv. Private Betreiber können ihre Stromspeicher flexibler nutzen und von neuen pauschalen Förderoptionen profitieren.
Förderung und Nutzung von Batteriespeichern
Die neuen Regelungen für Batteriespeicher ermöglichen erstmals das Zwischenspeichern von Netzstrom. Stromspeicher können nun auch günstigen Strom aus dem Netz laden und später wieder einspeisen.
Für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp gilt die neue Pauschaloption. Diese erlaubt eine pauschale Bestimmung des förderfähigen Stroms ohne komplexe Abgrenzung zwischen Solar- und Netzstrom.
Die Pauschaloption ermöglicht Zwischenspeichern von Netzstrom bis zu 500 Kilowattstunden pro Kalenderjahr je Kilowatt installierter Leistung. Betreiber können auf Preissignale reagieren und ihren Batteriespeicher netzdienlich betreiben.
Intelligente Stromzähler werden günstiger und Netzentgelte für Batteriespeicher entfallen. Dies reduziert die Betriebskosten erheblich und macht Stromspeicher wirtschaftlicher.
Erhöhung des Eigenverbrauchs als Ziel
Der Eigenverbrauch steht im Mittelpunkt der neuen Regelungen. Mehr als 80 Prozent der neuen Photovoltaik-Anlagen werden bereits mit Batteriespeichern installiert.
Die Integration von Batteriespeichern senkt die Stromkosten erheblich. Betreiber können tagsüber erzeugten Solarstrom speichern und abends verbrauchen, anstatt teuren Netzstrom zu beziehen.
Vehicle-to-Grid-Lösungen werden durch die Gleichstellung von Ladepunkten mit Stromspeichern gefördert. Elektroauto-Akkus können als zusätzliche Speicherkapazität genutzt werden.
Die flexible Nutzung ermöglicht Stromhandel und Systemdienstleistungen. Betreiber können ihre Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch marktorientiert einsetzen.
Alternative Fördermodelle ab 2025
Das EEG 2025 bietet drei verschiedene Förderoptionen für die Netzeinspeisung aus Stromspeichern:
| Option | Anwendung | Förderung |
|---|---|---|
| Ausschließlichkeitsoption | Nur EE-Strom im Speicher | Volle Einspeisevergütung |
| Abgrenzungsoption | Anteilige Betrachtung | Entsprechend dem EE-Anteil |
| Pauschaloption | Bis 30 kWp pauschal | Bis 500 kWh/kW installierte Leistung |
Die komplementäre Umlage-Saldierung ergänzt die Förderoptionen. Nicht förderfähige Netzeinspeisung wird pauschal umlagebegünstigt behandelt.
Voraussetzung für die neuen Optionen ist der Betrieb in der Direktvermarktung. Die Bundesnetzagentur wird weitere Details durch eine Festlegung präzisieren.
Intelligente Stromzähler und Batteriespeicher fördern Netzstabilität durch bessere Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.
Netzstabilität, Abregelung und zusätzliche Herausforderungen
Das Solarspitzengesetz 2025 führt neue Mechanismen zur Netzstabilisierung ein, die private PV-Betreiber direkt betreffen. Abregelungsmaßnahmen bei Überlastung und verschärfte Überwachung durch die Bundesnetzagentur prägen die neuen Rahmenbedingungen.
Solarspitzen und Lastmanagement
Solarspitzen entstehen bei intensiver Sonneneinstrahlung, wenn PV-Anlagen mehr Strom produzieren als das Netz aufnehmen kann. Diese Situation belastet die Netzinfrastruktur erheblich.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu reduzieren. Private Betreiber müssen ihre Einspeisung flexibler gestalten.
Dynamische Stromtarife werden wichtiger für das Lastmanagement. Sie signalisieren Zeiten hoher oder niedriger Nachfrage. Verbraucher können ihren Stromverbrauch entsprechend anpassen.
Smart Meter unterstützen dabei das automatische Lastmanagement. Sie messen den Verbrauch in Echtzeit und steuern Geräte entsprechend der Netzlast.
Abregelung bei Netzüberlastung
Die Abregelung bedeutet die temporäre Reduzierung der Stromeinspeisung aus PV-Anlagen. Netzbetreiber können diese Maßnahme bei drohender Überlastung anordnen.
Neue PV-Anlagen dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist. Diese Regelung tritt sofort nach Netzanschluss in Kraft.
Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung komplett. Betreiber erhalten dann keine Vergütung für den eingespeisten Strom.
Wichtige Abregelungsregeln:
- Automatische Drosselung auf 60% ohne Steuerbox
- Keine Vergütung bei negativen Preisen
- Fernsteuerung durch Netzbetreiber möglich
Rolle der Bundesnetzagentur und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Bundesnetzagentur überwacht die Umsetzung der neuen Regelungen. Sie entwickelt Pläne für einen sicheren Systembetrieb mit 100 Prozent erneuerbaren Energien.
Klaus Müller von der Bundesnetzagentur fordert steuerbare Solaranlagen. Diese sollen Netzstörungen vorbeugen und die Stabilität gewährleisten.
Gesetzliche Änderungen umfassen:
- Verschärfte Netzanschlussregeln
- Pflicht zur Installation von Steuerboxen
- Erweiterte Überwachungsbefugnisse
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Betreiber müssen die neuen Vorschriften einhalten, um Strafen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Die EEG-Reform 2025 wirft viele Fragen zu Vergütungsänderungen und neuen Regelungen auf. Private Betreiber müssen sich auf veränderte Bedingungen bei der Einspeisung und mögliche Auswirkungen auf Bestandsanlagen einstellen.
Wie entwickeln sich die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen ab 2025?
Die Einspeisevergütung entfällt bei negativen Strompreisen für neue PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2025. Betreiber kleiner Anlagen bis 10 kW erhalten dann keine garantierten 8 Cent pro Kilowattstunde mehr.
Die ursprüngliche Vergütung von 50 Cent/kWh aus dem Jahr 2000 ist bereits auf 8,03 Cent/kWh gesunken. Ohne Einspeisevergütung wird der Eigenverbrauch für neue Anlagen deutlich wichtiger.
Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütungsansprüche für die vereinbarte Laufzeit. Die Finanzierung erfolgt weiterhin aus dem Bundeshaushalt, jedoch mit neuen Einschränkungen bei negativen Marktpreisen.
Welche Veränderungen gibt es bei der EEG-Vergütung für Windkraftanlagen im Jahr 2025?
Windkraftanlagen unterliegen denselben Regelungen wie Photovoltaikanlagen bei negativen Strompreisen. Die Vergütung entfällt während dieser Zeiträume komplett.
Die Direktvermarktungspflicht sinkt von 100 kW auf 25 kW. Betreiber kleinerer Windanlagen müssen ihren Strom nun direkt vermarkten, um Förderungen zu erhalten.
Neue Regelungen zur Netzstabilität betreffen auch Windkraftanlagen. Smart Meter werden zur Steuerung der Einspeisung wichtiger, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
Sind Bestandsanlagen von den Änderungen der EEG-Einspeisevergütung im Jahr 2025 betroffen?
Bestandsanlagen behalten ihre ursprünglichen Vergütungsansprüche für die vereinbarte 20-jährige Laufzeit. Die neuen Regelungen gelten nur für Anlagen, die ab 2025 in Betrieb genommen werden.
Jedoch können auch Bestandsanlagen von den neuen Einspeisebeschränkungen bei negativen Strompreisen betroffen sein. Die genauen Auswirkungen hängen von der jeweiligen Anlagengröße ab.
Anlagen zwischen 2 und 25 kW dürfen ohne Smart-Meter-Gateway nur noch 50 Prozent der installierten Leistung ins Netz einspeisen. Diese Regel gilt auch für bestehende Anlagen in diesem Leistungsbereich.
Wird es im Jahr 2025 ein neues Solarspitzengesetz geben, und welche Auswirkungen könnte das haben?
Das Solarspitzengesetz wurde bereits am 14. Februar 2025 verabschiedet und trat am 25. Februar 2025 in Kraft. Es zielt darauf ab, Netzüberlastungen zu verhindern und den Eigenverbrauch zu fördern.
Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenstrompreise keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom. Dies soll große Schwankungen bei der Stromeinspeisung reduzieren.
Das Gesetz beeinflusst sowohl das Energiewirtschaftsgesetz als auch das EEG. Private Betreiber müssen ihre Investitionsplanung entsprechend anpassen und verstärkt auf Eigenverbrauch setzen.
Welche Auswirkung hat das EEG-Gesetz 2025 auf private Betreiber erneuerbarer Energieanlagen?
Private Betreiber müssen mit sinkenden Einnahmen aus der Marktprämie rechnen. Smart Meter und Eigenverbrauch gewinnen für den wirtschaftlichen Betrieb an Bedeutung.
Hausbesitzer können durch Eigenverbrauch ihre Energiekosten senken, wenn die Einspeisevergütung entfällt. Investitionen in Batteriespeicher werden attraktiver, da Netzentgelte und Baukostenzuschüsse wegfallen.
Die Unsicherheiten bezüglich der Einspeisevergütung erschweren die finanzielle Planung. Neue Geschäftsmodelle wie Mieterstrom bieten alternative Vermarktungswege für selbst erzeugten Strom.